Fachanwältin für Strafrecht und Migrationsrecht

Kanzlei Im Roten Feld

Ihre Expertin in allen Fragen rund um das Strafrecht und das Migrationsrecht und deren "Schnittstellen".

Gemeinsame Lösungsfindung

Durch persönliche Gespräche erschließen wir uns Ihr Problem und finden gemeinsame Lösungen.

Kompetente Rechtsberatung

Meine langjährige Erfahrung als Migrations- und Strafrechtsanwältin ermöglicht es mir, schnell Lösungen für Ihre Probleme zu finden.​

Schnelle Terminvereinbarung​

In den meisten Fällen kann ich Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten.

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Blogbeiträge rund um meine Arbeit und mich.

Opferentschädigung

Als Opfer einer Straftat haben Sie unter Umständen Ansprüche gegen den Täter und auch Ansprüche nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz).

Der Anspruch auf Opferentschädigung wird durch Antrag bei den zuständigen Landessozialämtern geltend gemacht. Allerdings sind die Anspruchsvoraussetzungen durchaus kompliziert zu erfüllen.

Es muss – das ist das Wesentliche – der Nachweis geführt werden, dass eine Beschränkung des Lebens (GdS) – kausal durch die Tat gegen Sie begründet ist. Vielfach ist dieser Nachweis schwer, besonders dann, wenn bereits sogenannte „Vorschäden“ bestanden haben. In der Regel wird hierfür ein Sachverständigengutachten eingeholt.

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Opferrechte im Strafprozess

Der Begriff der Opferanwältin beschreibt die Vertretung der Nebenklage durch mich als Fachanwältin. Neben einer engagierten Strafverteidigung befasse ich mich auch mit der ebenso engagierten Vertretung von Opfern. Ist der Mandant durch eine gegen ihn gerichtete Straftat verletzt worden, so ist damit vielfach eine erhebliche psychische Belastung verbunden. Da kann ich als Ihre Anwältin alle prozessualen Mittel einsetzen, um Sie in diesem Verfahren optimal zu schützen.

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Aufenthaltstitel „Beschäftigungsduldung“

Mit einer weiteren Änderung der ausländerrechtlichen Bestimmungen hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die sogenannte „Beschäftigungsduldung“ in das Aufenthaltsgesetz eingeführt. Dabei konnte sich der Wunsch nach einem „Spurwechsel“ leider nicht durchsetzen. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Anforderungen an diesen Aufenthaltstitel so zu formulieren, dass es für Ausländer, deren Asylverfahren eben erst abgeschlossen wurde, trotz des mittlerweile mehrjährigen (legalen) Aufenthalts durch die Gestattung, kaum möglich sein wird, diese zu erfüllen. Sollte eine Erteilung in Frage kommen, gewährt die Beschäftigungsduldung ein Aufenthaltsrecht für 30 Monate.

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Wichtige Information

Auch in der aktuellen Corona-Krise sind wir bemüht, den Kanzleibetrieb in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Soweit erforderlich werden wir in der Kanzlei oder im Homeoffice erreichbar sein. Wir bitten darum, nicht ohne vorherige Absprache in der Kanzlei zu erscheinen. In dringenden Fällen sind persönliche Termine möglich. Zunächst sollte aber versucht werden, die erforderlichen Informationen per Mail oder Telefon auszutauschen. Bitte verwenden Sie hierzu die genannten Telefonnummern und Mailadressen.