Grundsätzlich richtet sich mein Honorar nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In Einzelfällen, zum Beispiel bei erheblichem Umfang der Ermittlungsakten, sind die gesetzlichen Gebühren allerdings nicht kostendeckend. Für solche Fälle kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden, die in der Festlegung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars bestehen kann. Das hat den Vorteil, dass zunächst schwer überschaubare Kosten von Anfang an verbindlich und transparent sind.

Leider gibt es immer wieder Mandanten, die die Leistung eines Anwalts voll in Anspruch nehmen und nach Erteilung des Mandates nichts bezahlen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich nur nach Erhalt eines angemessenen Vorschusses tätig werde