Wenn Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren befinden, haben Sie jederzeit das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Dies sollten Sie auch tun, bevor Sie als Beschuldigter gegenüber der Polizei Angaben zur Sache machen. Dieses Recht erstreckt sich über alle Phasen des Ermittlungsverfahrens, von der ersten Vernehmung über Durchsuchungshandlungen oder gar Festnahmen. Da ich auch Fachanwältin für das Migrationsrecht bin, bin ich bestens zu den aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer möglichen Straftat orientiert. Eine Verteidigung durch mich erfolgt dann immer mit dem Blick auf ein optimales Ergebnis auch im Zusammenhang mit allen Fragen des Aufenthalts- und Bleiberechts.

Als Strafrechtsanwältin stehe ich Ihnen in Strafsachen beiseite – unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter oder Verletzter sind.

Auch als Verletzter einer Straftat haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Ich werde prüfen, ob im geschilderten Fall der Anschluss des Verletzten als Nebenkläger in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, ist der Nebenkläger, vertreten durch seinen Anwalt befugt, im Verfahren Anträge und Fragen zu stellen. Auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen kann bereits im Strafverfahren angedacht werden.