Durch persönliche Gespräche erschließen wir uns Ihr Problem und finden gemeinsame Lösungen.
Opferentschädigung
Als Opfer einer Straftat haben Sie unter Umständen Ansprüche gegen den Täter und auch Ansprüche nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz).
Der Anspruch auf Opferentschädigung wird durch Antrag bei den zuständigen Landessozialämtern geltend gemacht. Allerdings sind die Anspruchsvoraussetzungen durchaus kompliziert zu erfüllen.
Es muss – das ist das Wesentliche – der Nachweis geführt werden, dass eine Beschränkung des Lebens (GdS) – kausal durch die Tat gegen Sie begründet ist. Vielfach ist dieser Nachweis schwer, besonders dann, wenn bereits sogenannte „Vorschäden“ bestanden haben. In der Regel wird hierfür ein Sachverständigengutachten eingeholt.
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