Viele Rechtsanwälte verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für den ähnlichen Themenkomplex. So gibt es Anwälte für  Migrationsrecht, Ausländerrecht oder Asylrecht. Die Bundesanwaltskammer hat sich für die Bezeichnung „Fachanwalt für Migrationsrecht“ entschieden.

Migrationsrecht bezeichnet allgemein alle Regeln und Vorschriften für Menschen, die nach Deutschland kommen und hier leben möchten oder Deutsche, die Deutschland verlassen möchten.

Welche Staatsangehörigkeit ist festzustellen oder liegt Staatenlosigkeit vor? Welche Verfahren und Formulare sind für eine Einbürgerung oder Ausbürgerung erforderlich?

Wie und für wie lange kann eine Aufenthaltsgenehmigung erworben werden? Welche Integrationsleistungen muss der Antragsteller hierzu erbringen, erbracht haben? Liegt eine Visumspflicht vor? Wann droht eine Ausweisung und welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden? Welche Möglichkeiten gibt es beim Auslaufen Aufenthaltserlaubnis, oder bei einer beschlossenen Abschiebung bzw. einer (drohenden) Abschiebungshaft? Anforderungen an die Passbeschaffung, welche Schritte kann und muss der Antragsteller unternehmen, um an einen Pass seines Herkunftslandes zu gelangen?

Welche Maßnahmen sind für ein erfolgreiches Asylverfahren anzuwenden? Wie steht es um den Flüchtlingsschutz und welche aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung und anderer – möglicherweise (Ober-) Gerichte gibt es hierzu? Liegen besondere völkerrechtliche Regelungen in dem betroffenen Land vor? Wann ist ein erfolgloses Asylverfahren aussichtsreich anfechtbar und gibt es noch etwaige Anschlussalternativen, etwa ein Folgeverfahren? Wie gestaltet sich der Übergang vom Asylverfahren in ein aufenthaltsrechtliches Verfahren?

Welche (besonderen) Aufenthaltsrechte haben Bürger, die aus der Europäischen Union zugereist sind? Wie ist es um deren Familienangehörigen bestellt? Das Dublin-Verfahren bestimmt sich nach dem Unionsrecht. Welche Fristen und Möglichkeiten ergeben sich daraus?

Welche Maßnahmen sind bei einer Auswanderung zu treffen und wie können Probleme bei einer etwaigen späteren Rückkehr vorgebeugt werden? Gibt es erbrechtliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind? Welche Pflichten, etwa gegenüber Angehörigen, müssen Berücksichtigung finden?

In den meisten Fällen hat eine strafrechtliche Verurteilung oder ein Strafbefehl auch Auswirkungen auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Dies im Blick zu haben und eine Verteidigungsstrategie in einem möglichen Ermittlungs- oder Strafverfahren entsprechend zu planen, ist eine meiner Kernkompetenzen.

Welche Leistungsansprüche gibt es in welchen Aufenthaltsstadien? Welche Formalien müssen hierbei beachten werden? Welche Besonderheiten aus dem Sozialrecht gelten ansonsten für Flüchtlinge bzw. Zugezogene?

Sind Sie selbständig oder abhängig beschäftigt? Welche Auswirkungen hat das auf den angestrebten Aufenthaltstitel oder, welcher Aufenthaltstitel kann erlangt werden, wenn ich mich in einer Berufsausbildung befinde oder noch zu Schule gehen. Welchen Einfluss hat die Höhe des Gehalts auf meinen Aufenthaltstitel.

Als Fachanwältin für Migrationsrecht habe ich in besonderen Lehrgängen fundiertes und aktuelles Spezialwissen erworben. 

Ich kann Ihnen bei allen obigen Fragestellungen sowie bei sonstigen thematischen Fragen und Rechtsproblemen in Bezug auf die Einbürgerung oder Ausbürgerung von einzelnen Personen, Familien oder Familienangehörigen kompetent zur Seite stehen; egal ob es um einen Asylantrag, um Ihre Aufenthaltserlaubnis, um eine Familienzusammenführung, um eine Auswanderung, um Probleme mit der Deutschen Botschaft oder Verständnisprobleme mit deutschen Behörden geht.