Opferrechte im Strafprozess

Opferrechte im Strafprozess

Der Begriff der Opferanwältin beschreibt die Vertretung der Nebenklage durch mich als Fachanwältin. Neben einer engagierten Strafverteidigung befasse ich mich auch mit der ebenso engagierten Vertretung von Opfern. Ist der Mandant durch eine gegen ihn gerichtete Straftat verletzt worden, so ist damit vielfach eine erhebliche psychische Belastung verbunden. Da kann ich als Ihre Anwältin alle prozessualen Mittel einsetzen, um Sie in diesem Verfahren optimal zu schützen.

Die StPO sieht dabei vor, dass der Verletzte sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen darf. Das Gericht wird dann die Nebenklage zulassen. Dabei hat der Rechtsanwalt – und somit auch der Verletzte – nahezu die gleichen Rechte, wie der Angeklagte. Er wird Akteneinsicht erhalten, er hat das Recht, an dem Prozess teilzunehmen, er darf Fragen an Zeugen und den Angeklagten richten, er kann Beweisanträge stellen und vieles mehr. Aus eben diesem Grund halte ich es für wichtig, mit der anwaltlichen Vertretung in einem solchen Verfahren eine Fachanwältin für Strafrecht zu beauftragen. Nur dann ist eine gewisse Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Nebenklage möglich.

Dabei habe ich immer im Blick, dass die Mandanten als Opfer einer Straftat natürlich besonderen psychologischen Belastungen in einem Verfahren ausgesetzt sind. Ich bemühe mich darum, das immer im Blick zu haben und den Mandanten im Rahmen der Gesetze und meiner eigenen Möglichkeiten, bestmöglich zu schützen.

Das Gesetz sieht vor, dass dem Verletzten eine Rechtsanwältin beigeordnet werden kann. In einem solchen Fall werden die Kosten für die Rechtsanwältin aus der Staatskasse getragen.

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