Der Begriff der Opferanwältin beschreibt die Vertretung der Nebenklage durch mich als Fachanwältin. Neben einer engagierten Strafverteidigung befasse ich mich auch mit der ebenso engagierten Vertretung von Opfern. Ist der Mandant durch eine gegen ihn gerichtete Straftat verletzt worden, so ist damit vielfach eine erhebliche psychische Belastung verbunden. Da kann ich als Ihre Anwältin alle prozessualen Mittel einsetzen, um Sie in diesem Verfahren optimal zu schützen.
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